Cookie-Zustimmung darf nicht voreingestellt sein

Cookie-Zustimmung darf nicht voreingestellt sein

Im vergangenen Jahr fällte der Europäische Gerichtshof ein wegweisendes Urteil zum Einsatz von Cookies und Tracking. Demnach dürfen wichtige Cookies und weitere Tracking-Methoden erst bei vorheriger Kundeneinwilligung verwendet werden. Der Gesetzestext wirbelte ordentlich Staub auf, liess aber ein wenig Interpretationsspielraum. Darf die Cookie-Zustimmung bereits voreingestellt sein? In Deutschland urteilte der Bundesgerichtshof kürzlich dagegen, von der Wirtschaftskammer Österreich kam bereits eine daran angelehnte Generalempfehlung.

Ein Ritt durch die vermeintliche Grauzone

Gemäss EuGH-Urteil müssen Anbieter und Website-Betreiber erst die Einwilligung der Besucher / User einholen, bevor sie Cookies sowie Tracking-Massnahmen setzen können. Cookie-Banner, bei denen keine Form der Zustimmung vorgesehen sind, gelten daher als gänzlich ungesetzlich. In weiterer Folge wäre zu differenzieren, ob es sich um zwingend notwendige technische Cookies handelt, ober um sogenannte Marketing-Cookies, welche sich optional einsetzen liessen. Unabhängig davon, ist eine Einwilligung ist dennoch Pflicht.

Gesteigerte Rechtssicherheit

Dem deutschen BGH-Urteil war ein Disput zwischen einem Online-Gewinnspiel-Anbieter und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen vorausgegangen. Laut Richterspruch wäre ein voreingestellter Haken in den Cookie-Einstellungen eine unangemessene Benachteiligung des Nutzers. Wird ein solcher Haken nicht entfernt, folgt automatisch die Auswertung des Surfverhaltens sowie die Bereitstellung interessensgerechter Werbung. Deutsche Rechtsexperten begrüssen die klare Entscheidung, Interessensvertreter betroffener Branchen bemängeln hingegen etwaige höhere Aufwände für alle Seiten – von der technischen Umsetzung bei den Betreibern bis zum zusätzlichen Komfortverlust beim Nutzer durch zusätzliches Klicken.

Das sagt die WKÖ für Österreich

Obwohl dieses Urteil Deutschland betrifft, kündigte die WKÖ umgehend eine Aktualisierung der eigenen FAQs zum Thema Cookies und Tracking an. Cookie-Banner müssen Usern immer Möglichkeiten bieten. Eine pauschale Zustimmung ist so und so ein Unding, die aktive Einwilligung somit nun auch Pflicht. Denn gemäss rechtlicher Beurteilung muss der Nutzer „tätig werden, um seine Einwilligung zum Ausdruck zu bringen“. Wichtig sei ein aktives Einwilligungsverhalten, und genau dies stelle ein voreingestelltes Zustimmungshäkchen eben nicht dar.

So komplex und mitunter anstrengend das Cookie-Thema für Betreiber mittlerweile auch ist, nicht zuletzt auf technischer Ebene, so wichtig ist diese Klarstellung von offizieller Seite, alleine schon aus rechtlichen Gesichtspunkten.

Quellen: t3n.de | www.wko.at

Copryright Foto: pixabay.com/Tumisu

AMP-Versionen wichtig für Googles Page Experience Rating?

Vorheriges Posting

Neue Attribute für Google My Business-Listings

Nächstes Posting